Bürger, die eine Grüne Karte beantragen müssen, sind diejenigen, die aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union,, aus einem Staat, der Teil des EEE-Abkommens (Europäischer Wirtschaftsraum (Espacio Económico Europeo)) ist, oder aus der Schweiz, kommend, sich für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten auf spanischem Gebiet aufhalten werden. Diese Personen sind verpflichtet, einen Antrag auf Eintragung in das Ausländerzentralregister zu stellen.
Die im Volksmund als Green Card bezeichnete Grüne Karte ist das Dokument, das die Registrierung akkreditiert, und mit ihrer Erlangung werden die Ausländer in Spanien tätig sein können und die derzeitige Legalität erfüllen.
- Wenn Sie keine NIE haben: Der Bürger, der die Green Card bearbeitet, muss die Ausländeridentifizierungsnummer nicht bearbeiten, da dieses Dokument automatisch zugeordnet wird.
- Wenn Sie eine NIE haben: Der Bürger, der die Green Card bearbeitet, muss seine Ausländeridentifizierungsnummer vorlegen, um beide Dokumente zuordnen zu können.
Die Herkunft der Bürger, die die Green Card erhalten können, sind:
Deutschland | Österreich | Belgien | Bulgarien | Zypern |
Kroatien | Dänemark | Slowakei | Slowenien | Estland |
Finnland | Frankreich | Griechenland | Ungarn | Irland |
Island | Italien | Lettland | Liechtenstein | Litauen |
Luxemburg | Malta | Norwegen | Niederlande | Polen |
Portugal | Vereinigtes Königreich (*) | Tschechische Republik | Rumänien | Schweden |
Schweiz |
(*) Übergangsfrist für den Austritt aus der Europäischen Union.
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