Bürger, die die NIE für Einwohner beantragen müssen, sind diejenigen, die aus einem EU-Mitgliedsland, einem Staat, der Teil des EWR-Abkommens ist, oder aus der Schweiz kommen und sich für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten auf spanischem Gebiet aufhalten werden. Diese Personen sind verpflichtet, einen Antrag auf Eintragung in das Ausländerzentralregister zu stellen.
Die NIE für Residenten ist das Dokument, das die Registrierung des ausländischen Staatsbürgers bestätigt, und durch den Erhalt dieses Dokuments können Ausländer in Spanien legal und in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung arbeiten.
Die Herkunft der Bürger, die die NIE für Residenten beantragen können, ist wie folgt:
Deutschland | Österreich | Belgien | Bulgarien | Zypern |
Kroatien | Dänemark | Slowakei | Slowenien | Estland |
Finnland | Frankreich | Griechenland | Ungarn | Irland |
Island | Italien | Lettland | Liechtenstein | Litauen |
Luxemburg | Malta | Norwegen | Niederlande | Polen |
Portugal | Tschechische Republik | Rumänien | Schweden | Schweiz |
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