Beantragen Sie die NIE Ihres Residenten

Bürger, die die NIE für Einwohner beantragen müssen, sind diejenigen, die aus einem EU-Mitgliedsland, einem Staat, der Teil des EWR-Abkommens ist, oder aus der Schweiz kommen und sich für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten auf spanischem Gebiet aufhalten werden. Diese Personen sind verpflichtet, einen Antrag auf Eintragung in das Ausländerzentralregister zu stellen.

Die NIE für Residenten ist das Dokument, das die Registrierung des ausländischen Staatsbürgers bestätigt, und durch den Erhalt dieses Dokuments können Ausländer in Spanien legal und in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung arbeiten.

Die Herkunft der Bürger, die die NIE für Residenten beantragen können, ist wie folgt:

Deutschland Österreich Belgien Bulgarien Zypern
Kroatien Dänemark Slowakei Slowenien Estland
Finnland Frankreich Griechenland Ungarn Irland
Island Italien Lettland Liechtenstein Litauen
Luxemburg Malta Norwegen Niederlande Polen
Portugal Tschechische Republik Rumänien Schweden Schweiz

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    Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 14:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr. Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr
    Juli - August: 09:00 bis 15:00 Uhr
  • Kosten der Dienstleistung mit Gebühren 90,65€ (einschließlich Mehrwertsteuer) (*)


(*) Vorbehaltlich Änderungen durch die spanische Regierung oder eine gleichwertige Stelle

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